Hallenordnung

1.  Haftung

 1.1. Das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder; Mieter haften für ihre Mitnutzer. 

 1.2. Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz und eine gültige Hundehaftpflicht-

Versicherung verfügen. 

 1.3. Sportboden und –geräte sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. 

 1.4. Kinder müssen auf dem Gelände der Hundesporthalle und insbesondere innerhalb der Halle (Eingangsbereich/Wartezone) von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden. Das Klettern und Spielen auf den Trainingsgeräten ist absolut verboten. 

2.  Sauberkeit

 2.1. Die Trainingshalle ist mit einem hochwertigen Sportkunstrasen versehen und darf nur mit sauberen, geeigneten Sportschuhen (keine Stollenschuhe) betreten werden. Hallenschuhe und Straßenschuhe müssen vor jedem Betreten/Verlassen der Halle gewechselt werden. 

 2.2. Die Hunde sind vor dem Betreten der Trainingshalle sorgfältig zu säubern und ggf. zu trocknen. 

 2.3. Die Hunde müssen vor dem Training die Möglichkeit haben, sich zu lösen – das Urinieren und/oder Koten in der Halle ist verboten. Beim Urinieren und/oder Koten in der Halle wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20€ erhoben. 

 2.4. Außerhalb des Trainingshalle steht ein großes Areal an Grünflächen zum Lösen der Hunde vor dem Training zur Verfügung. Hinterlassenschaften der Hunde sind IMMER einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dafür haben wir eine Mülltonne angeschafft. 

2.5. Läufige Hündinnen müssen einen entsprechenden Schutz (“Höschen”) tragen; ohne Schutz – kein Training. 

 2.6. Um die Verletzungsgefahr zu minimieren, bitten wir, auf der Trainingsfläche keine Glasflaschen zu verwenden. 

3.  Training

 3.1. Auf dem gesamten Gelände der Hundesporthalle (Parkplatz, Außenbereich, 

Eingangsbereich, Trainingshalle) gilt die Leinenpflicht 

3.2. Aus Rücksichtnahme der Anwohner, sollten „frustrierte Dauerbeller“ nicht im Auto warten. 

3.3. Das Benutzen von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden oder Hilfsmitteln ist verboten. Unsportliches Verhalten gegenüber dem Hund wird nicht geduldet. 

3.4. Zum Ende der vereinbarten Trainingszeit ist die Halle wieder aufgeräumt und pünktlich zu verlassen, da sich der Nachmieter auch über eine saubere Halle freuen soll. 

Es ist empfehlenswert, die Kleidung entsprechend der Witterungsbedingungen anzupassen.  

Die Halle ist nicht beheizt. 

Auf dem Grundstück der Hundeschule Melly and Friends / Hundesportzentrum Augsburg stehen den Besuchern 10 Parkplätze (entlang des Trainingsplatzes) zur Verfügung. Diese sind durch Schilder gekennzeichnet. 

Sollten diese Belegt sein (besonders am Wochenende), muss außerhalb des Grundstücks geparkt werden.  

Wir empfehlen die Karlsruher Straße. 

Von dort aus sind es zu Fuß bei gemütlicher Gangart ca. 10 Minuten. 

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