Zum 01.08.2014 ist die Arbeit aller Hundetrainer und Hundepsychologen gemäß Tierschutzgesetz §11 erlaubnispflichtig.
Seit dem 01.08.2014 benötigen alle Hundetrainer und Hundeausbilder sowie Hundepsychologen in Deutschland gemäß Tierschutzgesetz §11 Abs.1 Nr. 8 Buchst. f eine staatliche Genehmigung ihrer Arbeit durch das für sie zuständige Veterinäramt. Dazu müssen durch verschiedene Prüfungen (Theorie, Praxis, Mündlich) die Sachkundigkeit, richtige Trainingsmethoden sowie Tierschutzfachwissen des Hundetrainers nachgewießen werden. Das bedeutet, dass Hundehalter auf der Suche nach der richtigen Hundeschule auch auf das Vorhandensein der staatlichen Genehmigung achten sollten. Nur so ist es möglich, eine qualifizierte und fachlich fundierte Ausbildung für euren Hund zu bekommen.
Ziel der Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 13.07.2013 ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.
Die Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz §11 bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als selbständige Hundetrainerin sowie die erforderliche Zuverlässigkeit.
Ich habe meine staatliche Genehmigung durch erfolgreich abgelegte Prüfungen beim Veterinäramt Augsburg erhalten.