Corona-Hygienekonzept Trainingshalle
Update aufgrund der 15. BayIfSMV vom 24.11.2021
Zugangsbeschränkungen zur Halle aufgrund der Zugehörigkeit des Mieters / Verantwortlichen.
Hundeschulen und Hundevereine zählen als außerschulische Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbildung. Hierfür hat der Gesetzgeber für die 2G Regel vorgesehen. Nutzt also ein Hundeverein oder eine Hundeschule unsere Trainingshalle im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit als außerschulische Bildungseinrichtung, gilt 2G. Für Veranstaltungen wurde die 2G+ Regel vorgesehen.
Für Privatpersonen zählt unsere Trainingshalle als Sportstätte. Hier hat der Gesetzgeber die 2G+ Regel vorgesehen.
Uns ist durchaus bewusst, dass diese Differenzierung keinen großen Sinn macht.
Bei der Corona Ampelstufe „grün“, gilt die 3G Regel in unserer Trainingshalle. Dem Verantwortlichen / Mieter steht es frei, freiwillig 3G+ oder 2G anzuwenden.
Bei der Corona Ampelstufe „gelb“, gilt die 3G+ Regel in unserer Trainingshalle. Dem Verantwortlichen / Mieter steht es frei, freiwillig 2G anzuwenden.
Bei der Corona Ampelstufe „rot“, gilt die 2G Regel in unserer Trainingshalle.
HIER kann der aktuelle Status der Corona Krankenhausampel für den Landkreis Aichach-Friedberg eingesehen werden. Dieser ist für uns maßgeblich.
Während dem gesamten Aufenthalt in der Halle ist eine Maske zu tragen. Ausgenommen ist der aktuell arbeitende Hundesportler. Ob eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske zu tragen ist, ist abhängig von der jeweiligen staatlichen Anordnung.
Wer Krankheitssymptome aufweißt oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Covid19 positiv getesteten Person hatte, darf die Halle nicht betreten.
Es ist stets der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Beim Betreten und Verlassen der Halle sind Warteschlangen zu vermeiden.
Als Test kann auch ein Selbsttest vor Ort durchgeführt werden. Hierzu schreibt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgendes.
Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt einzuhalten.
Bei einem Verstoß der oben genannten Regeln behält sich die Hundeschule Melly and Friends das Recht vor, eine weitere Nutzung der Halle zu untersagen.